AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto- und Filmproduktionen
Arts of Philo (Philipp Bilz) Stand: 30.01.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Arts of Philo, vertreten durch Philipp Bilz (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4. Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung von Foto- und/oder Filmaufnahmen sowie deren Bearbeitung gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang.
2. Angebot, Vertragsschluss und Änderungen
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung eines gesonderten Vertragsdokuments zustande.
2.3. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers (z. B. zusätzlicher Drehtag, weitere Schnittfassungen) bedürfen der Textform und sind gesondert zu vergüten.
3. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
3.2. Anzahlung: Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig. Diese dient der verbindlichen Terminreservierung. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.
3.3. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung und vor Übergabe der finalen hochauflösenden Dateien (bzw. 7 Tage nach Rechnungsstellung) ohne Abzug zahlbar.
3.4. Reisekosten:Reisekosten (Anfahrt, Übernachtung, Spesen) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht als „inklusive“ vereinbart.
3.5. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte und das Eigentum an übergebenen Materialien beim Auftragnehmer.
4. Leistungsumfang und künstlerische Freiheit
4.1. Der Auftragnehmer führt den Auftrag mit eigener technischer Ausrüstung durch.
4.2. Künstlerischer Gestaltungsspielraum: Dem Auftragnehmer wird bei der Durchführung des Auftrags (Bildauffassung, Bildkomposition, Schnitt, Farbgebung etc.) volle künstlerische Freiheit eingeräumt. Der Auftraggeber kennt den Stil des Auftragnehmers. Reklamationen, die sich allein auf die künstlerische Auffassung oder den Stil beziehen („Gefallen“), sind ausgeschlossen.
4.3. Änderungswünsche nach der Abnahme (z. B. Re-Edits), die nicht auf technischen Mängeln beruhen, sind honorarpflichtig.
4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Assistenten, Second Shooter etc.) hinzuzuziehen.
5. Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten)
5.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass an den jeweiligen Dreh- und Aufnahmeorten alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Drehgenehmigung, Hausrecht) vorliegen.
5.2. Rechte Dritter: Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die abzubildenden Personen oder Objekte aufnehmen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen für die Einwilligung der Gäste (Recht am eigenen Bild). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
5.3. Der Auftraggeber hat für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Bei Produktionen ab 5 Stunden Dauer ist dem Auftragnehmer und dessen Assistenten angemessene Verpflegung (Essen und Getränke) zur Verfügung zu stellen.
5.4. Wetterrisiko: Bei Außenaufnahmen trägt der Auftraggeber das Risiko wetterbedingter Ausfälle, sofern nicht anders vereinbart.
6. Nutzungsrechte und Urheberrecht
6.1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und Filmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
6.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck:
Private Auftraggeber (z. B. Hochzeiten): Nutzung ausschließlich für private Zwecke (Privatarchiv, Teilen mit Familie/Freunden, private Social-Media-Profile). Eine gewerbliche Nutzung oder Weiterlizenzierung ist ausgeschlossen.
Gewerbliche Auftraggeber: Nutzung wie im Angebot definiert (z. B. Firmenwebsite, Social Media). Weitergehende Nutzungen (z. B. TV-Werbung, Plakatwand, Weiterverkauf) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung (Buy-out).
6.3. Die Bearbeitung der Bilder/Filme durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. Filter auf Instagram, Umschnitt) ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet (§ 14 UrhG). Der Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe von 500€ geahndet.
6.4. Rohdaten: Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW, Log-Footage, Projektdateien) besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet.
6.5. Eigenwerbung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke (auch bei Hochzeiten/Events) zum Zwecke der Eigenwerbung (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe) zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht (Widerspruchsrecht). Hinweis: Bei sensiblen Inhalten wird Rücksprache gehalten.
7. Namensnennung
7.1. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung als Urheber bei jeder Veröffentlichung (z. B. „Video: Arts of Philo“ oder Tagging auf Social Media @artsofphilo)
7.2. Bei unterlassenem Urhebervermerk ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz in Form eines Aufschlags von 100 % auf das Nutzungshonorar zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Kündigung, Rücktritt und Ausfallhonorar
8.1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig (Stornierung), ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu. Dies gilt als pauschalisierter Schadensersatz für entgangenen Gewinn und bereits erbrachten Aufwand.
8.2. Die Höhe des Ausfallhonorars berechnet sich wie folgt (bezogen auf die Gesamtsumme):
Bis 90 Tage vor Termin: 25 %
Bis 30 Tage vor Termin: 50 %
Bis 14 Tage vor Termin: 75 %
Weniger als 7 Tage vor Termin: 90 %
8.3. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (z. B. durch anderweitige Buchung des Termins).
9. Ausfall des Auftragnehmers / Höhere Gewalt
9.1. Kann der Auftragnehmer den Auftrag aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall nicht durchführen, verzichtet er auf die vereinbarte Vergütung. Bereits geleistete Anzahlungen werden (abzüglich bereits erbrachter Teilleistungen wie Vorgespräche/Konzeption) erstattet.
9.2. Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall bemühen, einen gleichwertigen Ersatzkollegen zu empfehlen; ein Anspruch darauf oder eine Garantie für die Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
9.3. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Reisekosten des Auftraggebers) sind ausgeschlossen, sofern den Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
10. Haftung
10.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Datenverlust und Datensicherung
(1) Der Fotograf trifft im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten angemessene und branchenübliche Maßnahmen zur Datensicherung. Hierzu gehört insbesondere eine zeitnahe Sicherung der Bilddaten auf mindestens einem zusätzlichen Speichermedium.
(2) Trotz sorgfältiger Arbeitsweise und mehrfacher Datensicherung kann ein vollständiger oder teilweiser Datenverlust durch technische Defekte, höhere Gewalt oder sonstige, vom Fotografen nicht zu vertretende Umstände nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Datenverlustes, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Fotografen beruht, ist die Haftung des Fotografen auf die Rückerstattung des vom Ehepaar gezahlten Honorars beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für immaterielle Schäden, entgangene Erinnerungen oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bei grob fahrlässigem Verhalten des Fotografen ist die Haftung ebenfalls auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und übersteigt in keinem Fall die Höhe des vereinbarten Honorars.
(5) Eine Haftung für den Verlust von Bilddaten nach Übergabe der Bilddateien an das Ehepaar ist ausgeschlossen. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe obliegt die alleinige Verantwortung für die Sicherung der Daten dem Ehepaar.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei einer Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
10.4. Für technische Ausfälle, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. Stromausfall in der Location), wird keine Haftung übernommen.
11. Abnahme und Mängelrüge
11.1. Der Auftraggeber hat die gelieferten Werke innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
11.2. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel (siehe Ziffer 4.2).
11.3. Farbabweichungen durch unterschiedliche Monitorkalibrierungen beim Auftraggeber stellen keinen Mangel dar.
12. Musikrechte
Sofern der Film mit Musik unterlegt wird, ist der Auftragnehmer bemüht, lizenzfreie oder lizenzierte Stock-Musik zu verwenden. Wünscht der Auftraggeber spezifische, bekannte Musiktitel (GEMA-pflichtig), so hat der Auftraggeber eigenständig für die entsprechenden Lizenzen und GEMA-Gebühren aufzukommen und den Auftragnehmer von Ansprüchen freizustellen.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Second Shooter). Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).